BM Catalysts Limited Allgemeine Verkaufsbedingungen

Auslegung

Die hierin enthaltenen Definitionen und Auslegungen gelten für diese Bedingungen.

Käufer: die Person, Firma oder das Unternehmen, die vom Unternehmen Güter erwirbt. Unternehmen: BM Catalysts Limited (Unternehmensnummer: 01673421) (ehemals Belton Massey Limited) und Firmensitz in Reed Mill, Sheepbridge Lane, Mansfield, Nottingham. NG18 5DL.

Vertrag: jeglicher Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer zum Kauf und Verkauf von Gütern unter diesen Bedingungen.

Güter: alle Güter, deren Lieferung an den Käufer seitens des Unternehmens (und aller Teile davon) gemäß diesem Vertrag geregelt wird. Gebiet: ein Land, in dem das Unternehmen auf Anweisung des Käufers Güter liefert.

Arbeitstage: Jeden Tag außer samstags, sonntags und an Feiertagen In England.

1.1 Ein Bezug auf ein bestimmtes Gesetz bezieht sich auf seine aktuelle Gültigkeit, wobei alle Ergänzungen, Erweiterungen, Anwendungsbereiche oder Wiederinkraftsetzungen berücksichtigt werden und alle zum aktuellen Zeitpunkt vorhandene untergeordnete Gesetzgebung beinhaltet.

1.2 Begriffe im Singular umfassen den Plural, und Begriffe im Plural beinhalten den Singular.

1.3 Ein Bezug auf ein Geschlecht umfasst auch das andere Geschlecht.

1.4 Die Überschriften der Bedingungen haben keine Auswirkung auf die Auslegung dieser Bedingungen.

Handhabung der Geschäftsbedingungen

2.1 Abgesehen von Abweichungen unter Klausel 3 gilt der Vertrag ausschließlich unter diesen Bedingungen und unter Ausschluss aller anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich aller allgemeinen Geschäftsbedingungen, von denen ein Käufer behaupten mag, dass sie gemäß einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder unter einem anderen Dokument gelten mögen).

2.2 Keine allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder auf einem anderen Dokument des Käufers bestätigt, mitgeliefert oder enthalten sind, gelten als Teil des Vertrags auf der Grundlage, dass sich der Vertrag auf ein derartiges Dokument bezieht.

2.3 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens und alle Repräsentationen über die Güter gelten als wirkungslos, außer ein Direktor des Unternehmens hat diese ausdrücklich schriftlich genehmigt und unterzeichnet. Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf eine Aussage, ein Versprechen oder eine Repräsentation seitens oder im Auftrag des Unternehmens verlassen hat, die nicht im Vertrag enthalten ist. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Unternehmens bei arglistiger Täuschung aus oder beschränkt diese. 2.4 Jede Bestellung oder Annahme eines Angebots für Güter vom Unternehmen seitens des Käufers wird als Angebot des Käufers erachtet, die Güter gemäß dieser Bedingungen zu erwerben.

2.5 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Unternehmen angenommen, wenn das Unternehmen eine schriftliche Bestellbestätigung erteilt oder (falls dies früher der Fall sein sollte) wenn das Unternehmen dem Käufer die Güter ausliefert.

2.6 Der Käufer wird sicherstellen, dass seine Bestellbedingungen und alle zutreffenden Spezifikationen vollständig und genau sind.

2.7 Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn das Unternehmen eine Bestellbestätigung an den Käufer erteilt. Ein Angebot gilt nur für 14 Tag ab seinem Ausstellungsdatum, vorausgesetzt, das Unternehmen hat es nicht vorher rückgängig gemacht.

Abweichung von den Geschäftsbedingungen

3.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe des Unternehmens und Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind ungültig, außer ein Direktor des Unternehmens hat diese ausdrücklich schriftlich genehmigt und unterzeichnet.

3.2 Sollte der Käufer gegen diese Bedingungen oder die gemäß Klausel 3.1. vereinbarten Abweichungen von den Bedingungen verstoßen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, seine Zustimmung zu den Abweichungen zurückzuziehen, und unter Kenntnis des Käufers wieder auf dieses allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzufallen.

Stornierung

Keine vom Unternehmen angenommene Bestellung darf vom Käufer storniert werden, es sei denn, ein Direktor des Unternehmens stimmt dem schriftlich zu. Eine derartige Vereinbarung mit dem Unternehmen erfolgt unter der Bedingung, dass der Käufer das Unternehmen vollständig von allen Verlusten (einschließlich Einnahmeeinbußen), Kosten (einschließlich aller Arbeits- und Materialkosten), Schadensersatzforderungen, Belastungen und Ausgaben schadlos halten wird, die dem Unternehmen aufgrund der Stornierung entstehen.

Beschreibung

Alle Proben, Zeichnungen, beschreibenden Materialien, Spezifikationen und Werbungen, die vom Unternehmen ausgegeben werden, und alle Beschreibungen oder Illustrationen in den Katalogen oder Broschüren des Unternehmens werden zu dem alleinigen Zweck vergeben oder veröffentlicht, um eine annähernde Vorstellung der in ihnen beschriebenen Güter zu vermitteln. Sie bilden nicht Bestandteil des Vertrags und es handelt sich hierbei nicht um einen Verkauf nach Probe.

Lieferung

6.1 Außer schriftlich anderweitig von Unternehmen vereinbart, erfolgt Lieferung der Güter, wenn die Güter das Werk des Unternehmens verlassen, wobei der Transport vom Unternehmen, dem Käufer oder einem unabhängigen Transportunternehmen übernommen werden kann.

6.2 Der Käufer ist für die Empfangnahme der Güter bei Benachrichtigung seitens des Unternehmens mit der Bestätigung, dass die Güter lieferbereit sind, verantwortlich.

6.3 Alle vom Unternehmen angegebenen Daten für die Lieferung der Güter sind als Schätzung zu verstehen und die Benachrichtigung wird keine Lieferzeiten enthalten. Falls keine Daten angegeben sind, erfolgt Lieferung in einem angemessenen Zeitraum.

6.4 Gemäß den anderen Vorgaben dieser Bedingungen ist das Unternehmen nicht haftbar für direkten, indirekten oder Folgeverlust (alle drei dieser Begriffe umfassen ohne Einschränkungen reinen wirtschaftlichen Verlust, Einnahmeeinbußen, Geschäftsverlust, Verlust von Goodwill und ähnlichen Verlust), Kosten, Schadensersatzforderungen oder Belastungen oder Ausgaben, die direkt oder indirekt aus der Lieferungsverzögerung der Güter (auch wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens entstehen). Darüber hinaus berechtigt eine Verzögerung den Käufer nicht dazu, den Vertrag zu stornieren oder rückgängig zu machen, außer die Verzögerung dauert länger als 60 Tage.

6.5 Falls der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Güter bei Lieferbereitschaft nicht annimmt, oder das Unternehmen die Güter nicht rechtzeitig liefern kann, weil der Käufer keine angemessenen Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen oder Genehmigungen erteilt hat: (a) Geht das Risiko an den Gütern an den Käufer über (einschließlich für Verlust oder Schaden, der aus der Fahrlässigkeit des Unternehmens entsteht); (b)werden die Güter als geliefert erachtet; und (c) kann das Unternehmen die Güter bis zur Lieferung lagern, wobei der Käufer für alle diesbezüglichen Kosten und Ausgaben (einschließlich ohne Einschränkung Lagerkosten und Versicherung) haftbar ist.

6.6 Der Käufer ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten angemessene und geeignete Ausrüstung und Mitarbeiter zum Entladen der Güter bereitzustellen.

6.7 Das Unternehmen darf die Güter in getrennten Raten liefern. Jede getrennte Rate wird gemäß den Vorgaben im Vertrag abgerechnet und bezahlt.

6.8 Jede Rate stellt einen getrennten Vertrag dar, und keine Stornierung oder Kündigung eines Vertrags bezüglich einer Rate wird den Käufer dazu berechtigen, andere Verträge oder Raten abzulehnen oder zu stornieren.

Nichtauslieferung

7.1 Die Menge einer Gütersendung, wie sie vom Unternehmen beim Versand vom Geschäftssitz des Unternehmens verzeichnet wird, dient als schlüssiger Nachweis für die vom Käufer in Empfang genommene Lieferung, außer der Käufer kann schlüssig nachweisen, dass dem nicht der Fall war.

7.2 Jeder Anspruch darauf, dass das Unternehmen die angegebene Menge oder Art von Waren nicht geliefert hat, muss der Firma innerhalb von fünf Werktagen nach dem vereinbarten Liefertermin schriftlich mitgeteilt werden. Das Unternehmen haftet nicht, falls die Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.

7.3 Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für beschädigte oder verloren gegangene Waren.

7.4 Jeder vom Unternehmen angegebene Zeitraum für die Lieferung von Waren ist nur ein Schätzwert und die Zeit für die Lieferung der Waren ist nicht wesentlich.

7.5 Jegliche Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich darauf, die Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu ersetzen oder eine Gutschrift zum anteiligen Vertragspreis in Bezug auf jedwede für diese Waren erhobene Rechnung auszustellen. Das Unternehmen akzeptiert keine Lastschriften des Käufers.

Risiko/Titel

8.1 Die Güter laufen ab dem Lieferzeitpunkt unter dem Risiko des Käufers.

8.2 Eigentum der Güter geht erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle fälligen Zahlungen (bar oder als frei verfügbare Mittel) in Bezug auf Folgendes erhalten hat:

8.3 Bis zum Übergang des Eigentums an der Käufer wird der Käufer:

8.4 Unter den folgenden Bedingungen darf der Käufer die Güter weiterverkaufen, bevor das alleinige Eigentum vollständig auf ihn übergegangen ist:

8.5 Das Recht des Käufers auf Besitztum der Güter endet unverzüglich, falls:

8.7 Der Käufer gestattet es dem Unternehmen, alle überfälligen Zahlungen für die Güter mittels der Zahlungsinformationen einzuholen, die vom Unternehmen von Zeit zu Zeit gesammelt werden, ohne sich weiter auf den Käufer zu beziehen oder den Käufer davon in Kenntnis zu setzen.

8.8 Der Käufer gewährt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Lizenz, jederzeit alle Geschäftsräumlichkeiten zu betreten, in denen sich Güter befinden oder in denen sie gelagert werden, um sie zu inspizieren, oder, falls das Besitzrecht eines Käufers abgelaufen ist, um sie einzufordern.

8.9 Falls das Unternehmen nicht feststellen kann, ob es sich bei Gütern um die Güter handelt, bei denen das Besitzrecht des Käufers abgelaufen ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Güter der Art, die das Unternehmen an den Käufer verkauft an, in der Reihenfolge weiterverkauft hat, in der Rechnungen an den Käufer erstellt wurden.

8.10 Bei Kündigung des Vertrags aus jedwedem Grund bleiben die Rechte des Unternehmens (jedoch nicht des Käufers) in dieser Klausel 8 wirksam.

Preis

9.1 Außer anderweitig schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, wird der Preis für die Güter dem am Liefertag oder bestimmten Liefertag in der Preisliste des Unternehmens veröffentlichtem Preis entsprechen.

9.2 Der Preis für die Güter ist ausschließlich der Umsatzsteuer, Zollgebühren, Einfuhrgebühren und aller Kosten und Gebühren in Bezug auf Verpackung, Laden, Entladen, Beförderung und Versicherung, die der Käufer alle bei Fälligkeit der Zahlungen für die Güter zusätzlich entrichten wird.

Zahlung

10.1 Vorbehaltlich der Bedingungen unter Klausel 3, 10.2 und 10.7 muss die Zahlung der Ware bei Vorlage der Rechnung in Pfund Sterling getätigt werden, außer es wurde zwischen Unternehmen und Käufer zuvor eine alternative Währung vereinbart, in welchem Fall die Zahlung der Ware bei Vorlage der Rechnung in der vereinbaren Währung erfolgen muss. Ungeachtet aller Abwandlungen der Zahlungsbedingungen, die unter Klausel 3 zugestanden werden, müssen alle Gelder auf Verlangen gezahlt werden.

10.2 Auch wenn sich das Unternehmen einverstanden erklärt, dass entweder der Käufer in einer anderen Währung als Pfund Sterling bezahlen darf und/oder die Rechnung in einer anderen Währung erstellt wird, behält sich das Unternehmen jederzeit das Recht vor, bei Inkenntnissetzung des Käufers alle unbeglichenen Rechnungen wieder in Pfund Sterling umzuwandeln, entsprechend des Kurses der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung. Der Käufer erklärt sich dann damit einverstanden, alle ausstehenden Beträge in Pfund Sterling zu begleichen.

10.3 Erhält der Käufer eine Rechnung, von der er vernünftigerweise annehmen kann, dass diese einen nicht fälligen Betrag enthält, muss er dem Unternehmen den beanstandeten Betrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung mitteilen (Invoice Dispute Notification). Wenn es keine gültige Invoice Dispute Notification erhalten hat, haftet das Unternehmen nicht für die Rückzahlung eines überhöhten Betrags. Auch wenn der Käufer dem Unternehmen eine gültige Invoice Dispute Notification zukommen lässt, so ist er dennoch verpflichtet, die entsprechende Rechnung vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu bezahlen (bei Nichtzahlung fallen Zinsen an). Wenn das Unternehmen nach alleinigem Ermessen feststellt, as seine Rechnung, die Gegenstand einer gültigen Invoice Dispute Notification ist, einen Betrag enthält, der nicht ordnungsgemäß fällig ist, muss es eine Gutschrift im Umfang des zu viel gezahlten Betrag ausstellen, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, deren Satz 4 % über dem Basiszinssatz der National Westminster Bank plc liegt, fällig auf Tagesbasis, bis die Zahlung erfolgt ist.

10.4 Der Zeitpunkt der Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.

10.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen verfügbare Zahlungsmittel erhalten hat.

10.6 Wenn der Käufer bis zum Fälligkeitstag keine Zahlung an das Unternehmen leistet,

10.7 Alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrags an das Unternehmen zu leisten sind, werden ungeachtet anderweitiger Bestimmungen sofort fällig.

10.8 Falls der Käufer es versäumt, dem Unternehmen einen vertragsmäßig fälligen Betrag zu zahlen, muss der Käufer dem Unternehmen ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen auf den fälligen Betrag zahlen, wobei ein jährlicher Zinssatz von 4 % über dem von Zeit zu Zeit von der National Westminster Bank plc. festgelegten Eckzins auf täglicher Basis bis Zahlungserfolg angelegt wird, egal ob diese vor oder nach einem Gerichtsentscheid liegt.

10.9 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Gebühren einer Drittpartei zum Inkasso offener Schulden des Käufers an den Käufer weiterzureichen.

Garantie

11.1 In Fällen, in denen das Unternehmen nicht der Hersteller der Güter ist, wird das Unternehmen sich bemühen, die Vorteile einer Garantie oder Gewährleistung, die dem Unternehmen zusteht, an den Käufer zu übertragen.

11.2 Alle Garantien, Bedingungen, Gewährleistungen und Repräsentationen, die durch Statuten, Gewohnheitsrecht oder sonstig impliziert werden, sind hiermit zum höchsten rechtmäßigem Umfang vom Lieferanten ausgeschlossen.

11.3 Die Haftung des Unternehmens unter einem Garantieanspruch gemäß Klausel 11.2 wird für alle vom Unternehmen hergestellte Güter auf 3 Monate ab der ersten Rechnungstellung der Güter, oder wie schriftlich anderweitig festgelegt, begrenzt.

11.4 Falls die Güter nicht mit der Garantie in 11.2 konform gehen und innerhalb des unter 11.3 festgelegten Zeitrahmens fallen, wird das Unternehmen in seinem Ermessen eine Reparatur oder den Ersatz der Güter, oder auch die Preisrückerstattung derartiger Güter zu einer anteilsmäßigen Vertragsrate anbieten.

11.5 Das Unternehmen ist nur unter folgenden Bedingungen für einen Verstoß gegen die Garantie unter Klausel 11.2 haftbar:

11.6 Eine Rücksendung von Gütern für ein angebliches Nichtbestehen der Emissionsprüfung muss von folgenden Unterlagen begleitet werden:

11.7 Das Unternehmen ist nicht für einen Verstoß gegen die Garantie unter Klausel 11.2 haftbar, wenn:

11.8 Ungeachtet von Klausel 11.3 behält sich das Unternehmen das Recht vor, Garantieansprüche gemäß Klausel 11.2 im eigenen Ermessen zu behandeln, falls der Käufer dem Unternehmen noch vertragsgemäß fällige Beträge schuldet.

11.9 Falls das Unternehmen Klauseln 11.2 und 11.7 erfüllt, trägt es keine weitere Haftung für eine Garantieverletzung unter Klausel 11.2 bezüglich derartiger Güter.

11.10 Benachrichtigung seitens des Käufers, dass er die Güter aus anderweitigen, nicht unter dem einem Garantieanspruch gedeckten Grund zurücksenden möchte, muss dem Unternehmen innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Rechnungsdatum mitgeteilt werden (außer schriftlich von einem Direktor des Unternehmens anderweitig genehmigt). Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Rücksendung von Gütern unter Klausel 11.10 zu verweigern, oder im Ermessen des Unternehmens eine Gutschrift zu einem geringeren Wert für die Rücksendung von Gütern auszustellen, die sich nicht auf Garantieansprüche oder falsche Lieferung beziehen, um die Kosten abzudecken, einschließlich ohne Einschränkung die Verpackungskosten, Transportkosten, Einkommenseinbußen und Verwaltungskosten.

Haftungsbeschränkung

12.1 Gemäß Klausel 6, Klausel 7 und Klausel 11 legen die folgenden Regeln die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich jeglicher Haftung für Unterlassungen seitens der Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf Folgendes fest:

12.2 Alle Garantien, Bedingungen und andere AGB, die von Statuten oder Gewohnheitsrecht impliziert werden (außer den Bedingungen, die im Abschnitt 12 des „Sale of Goods Act 1979“ impliziert werden), sind zum vollsten rechtmäßigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen. Diese Klausel schließt die Haftung des Unternehmens gegenüber einem Käufer, der gemäß dem „Unfair Contract Terms Act 1977“ oder den „Unfair Terms in Consumer Contracts Regulations 1999“ als Verbraucher gilt, weder aus noch beschränkt sie diese. 12.3 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder beschränkt diese im Falle von:

12.4 Gemäß Klausel 12.2 und Klausel 12.3:

12.5 Der Käufer ist verpflichtet, sich mit allen geltenden Gesetzen, Regelungen, Anforderungen und Einschränkungen vertraut zu machen und diese zu erfüllen, die vom Gesetz, Ämtern und anderen Behörden oder Körperschaften in Bezug auf den Besitz, die Nutzung, Ein- und Ausfuhr oder den Weiterverkauf der Güter bestimmt werden. Der Käufer ist verpflichtet, zu gewährleisten, dass keine Güter bei der Ein- oder Ausfuhr die Gesetze der Gesetzgebungen verstoßen, in die oder durch die die Produkte befördert werden. Abgesehen von Todesfällen oder Körperverletzungen, die aus der Fahrlässigkeit des Unternehmens entstehen, kann das Unternehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden (beispielsweise aber nicht beschränkt auf Bußzahlungen, gerichtliches Vorgehen, Geschäftsverlust, Verlust von Goodwill oder Schadensersatzansprüche) übernehmen, die dem Käufer aus einem Verstoß gegen derartige Gesetze, Regelungen oder rechtliche Anforderungen seitens des Käufers oder Dritter entstehen.

Installation

Das Unternehmen ist Hersteller und/oder Lieferant der gemäß oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gelieferten Waren und stellt in Bezug auf die Waren keine Installationsdienste bereit. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung aus oder in Verbindung mit der Handhabung, dem Einbau oder der Installation der Waren durch den Käufer oder dessen Kunden.

Abtretung

14.1 Das Unternehmen darf den Vertrag oder einen Bestandteil davon an eine Person, eine Firma oder ein Unternehmen abtreten.

14.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Bestandteil davon ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens des Unternehmens abzutreten.

Höhere Gewalt

Das Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Lieferdatum zu verschieben, den Vertrag zu stornieren oder den Umfang der vom Käufer bestellten Güter zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), falls Umstände jenseits der angemessenen Kontrolle des Unternehmens es von der Ausübung seiner Geschäfte abhalten oder zu Verzögerungen führen. Zu diesen Umständen zählen ohne Einschränkungen höhere Gewalt, Regierungsmaßnahmen, Krieg oder nationale Notstände, Terrorakte, Proteste, Ausschreitungen, Unruhen, Feuer, Explosionen, Überflutungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (egal, ob die die Arbeiterschaft einer der beiden Parteien beteiligt ist), oder Transportbeschränkungen oder -verzögerungen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung in der Beschaffung angemessener und geeigneter Materialen, vorausgesetzt, dass der Käufer in einem Fall, in dem das fragliche Ereignis kontinuierlich für mehr als 90 Tage anhält, berechtigt ist, den Vertrag mittels schriftlicher Benachrichtigung an das Unternehmen zu kündigen.

Allgemeines

16.1 Jedes Recht oder jede Abhilfe des Unternehmens unter dem Vertrag besteht unbeschadet sonstiger Rechte oder Ansprüche des Unternehmens, ob gemäß dem Vertrag oder nicht.

16.2 Falls ein Gericht, Tribunal oder Verwaltungsorgan einer zuständigen Gesetzgebung eine Regelung im Vertrag ganz oder teilweise für illegal, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen erachtet, gilt diese im Ausmaß ihrer Illegalität, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als trennbar, und die restlichen Regelungen im Vertrag sowie die restliche Regelung bleiben weiterhin vollständig in Kraft.

16.3 Sollte das Unternehmen eine Regelung im Vertrag nicht, verzögert oder nur teilweise durchsetzen, darf dies nicht als Verzicht auf seine Rechte unter dem Vertrag ausgelegt werden.

16.4 Sollte das Unternehmen bei einem Verstoß oder Verzug des Käufers auf im Vertrag festgelegte Regelungen verzichten, wird dies nicht als ein Verzicht auf weitere Verstöße oder Verzug ausgelegt und wird in keiner Weise die anderen Bedingungen im Vertrag beeinträchtigen.

16.5 Die Vertragsparteien gehen nicht davon aus, dass eine Vertragsbedingung gemäß dem „Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999“ von einer anderen Person durchgesetzt werden kann, die nicht zu den Parteien gehört.

16.6 Falls der Käufer mit einer dritten Partei eine Vereinbarung eingeht, die zu einer Änderung der Handelsbedingungen für das Unternehmen führt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise und Handelsbedingungen, die dem Käufer angeboten werden, abzuändern.

16.7 Der Käufer muss das Unternehmen informieren, wenn er die Güter außerhalb seines Gebiets verkauft.

16.8 Der Käufer muss sicherstellen, dass er für Güter ab Werk angemessene Transportversicherung hat.

16.9 Falls diese Vereinbarung übersetzt wird und in der Übersetzung Unstimmigkeiten auftreten, hat die Version in englischer Sprache den Vorrang.

Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

17.1 Die Bildung, der Bestand, der Aufbau, die Leistung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags unterliegen dem englischen Recht.

17.2 Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, sich bei allen Ansprüchen oder Angelegenheiten, die aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen der ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte in England und Wales zu beugen.

Kommunikationen

18.1 Alle Kommunikationen zwischen den Parteien über den Vertrag wird schriftlich erfolgen und persönlich oder per vorfrankierter Eilpost geliefert, oder per Fax oder elektronischen Kommunikationsmitteln (einschließlich E-Mail) übermittelt werden:

18.2 Kommunikationen gelten als empfangen:

18.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Telefongespräche aufzuzeichnen und alle Kommunikationen zwischen dem Käufer und dem Unternehmer einschließlich seiner Mitarbeiter oder anderer ernannter Vertreter zu überwachen.

Ausfuhrbedingungen

19.1 Für den Zweck dieser Bedingungen werden Ausfuhren als Güterausfuhren in jene Gebiete definiert, die nicht der der britischen Umsatzsteuer Value Added Tax (VAT) im Vereinigten Königreich unterliegen.

19.2 Außer es ist anderweitig aus dem Zusammenhang zu schließen, hat jeder Begriff oder Ausdruck, der unter den Regelungen von INCOTERMS definiert oder dem eine besondere Bedeutung zugewiesen wurde, in diesen Bedingungen dieselbe Bedeutung. Sollte es jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen den INCOTERM-Regelungen und diesen Bedingungen kommen, haben die Bedingungen Vorrang.

19.3 Die Regelungen unter dieser Klausel 16 gelten (vorbehaltlich aller Sondervereinbarungen, die schriftlich zwischen dem Käufer und dem Unternehmen vereinbart wurden) ungeachtet anderer Regelungen in diesen Bedingungen.

19.4 Außer schriftlich anderweitig zwischen dem Käufer und dem Unternehmen vereinbart werden die Güter Ab Werk geliefert. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, eine Kündigung gemäß Abschnitt 32(3) des „Sale of Goods Act 1979“ zu erteilen.

19.5 Der Käufer ist verantwortlich dafür, vor dem Versand die Prüfung und Inspektion der Güter auf dem Geschäftsgeländes des Unternehmens zu arrangieren. Das Unternehmen trägt keine Haftung bei Ansprüchen in Bezug auf Mängel an Gütern, die bei der Inspektion offensichtlich gewesen wären und die nach dem Versand erfolgen, oder in Bezug auf Schäden, die im Transit entstehen.

19.6 Außer anderweitig vom Unternehmen erfordert müssen alle fälligen Zahlungen an das Unternehmen mit einem unwiderruflichen Akkreditiv in annehmbarer Form für das Unternehmen erfolgen, das der Käufer zugunsten des Unternehmens eröffnen und von einer für das Unternehmen akzeptablen Bank um Vereinigten Königreich innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Güter bestätigen lässt, außer dies wird schriftlich mit einem Direktor des Unternehmens anderweitig vereinbart.

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MwSt. Nummer: 290 8703 83

Betriebsnummer: 1673421